Übergabe von Wärmezählern zur kommerziellen Abrechnung

Übergabe von Wärmezählern zur kommerziellen Abrechnung

Die Übergabe von Wärmezählern zur kommerziellen Abrechnung erfolgt nach Abschluss aller Installationsarbeiten an der Messeinheit. Das Verfahren zur Übergabe des Wärmezählers beginnt mit einem Antrag an den Metrologen, wofür ein Schreiben verfasst und zusammen mit einem Exemplar des genehmigten Projekts an das Wärmelieferunternehmen geschickt wird.

Am angegebenen Tag der Ankunft des Metrologen müssen der Vertreter des Eigentumsverwalters und der Vertreter des Installationsunternehmens vor Ort anwesend sein. Der Metrologe überprüft die Übereinstimmung der installierten Messeinheit mit dem genehmigten Projekt sowie die Übereinstimmung der Seriennummern des Wärmezählers und seiner Bestandteile mit den im Wärmezählerpass angegebenen Nummern.

Danach werden der Durchflussmesser des Wärmezählers, die Temperatursensoren und der Rechner versiegelt, und es wird ein Protokoll über die Übernahme des Geräts zur kommerziellen Abrechnung erstellt. Im Protokoll werden die Nummern der Siegel und die Anfangswerte des Wärmezählers eingetragen; ab diesem Zeitpunkt erfolgen die Abrechnungen für Wärmeenergie anhand der Messwerte des Wärmezählers.

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