Die Übergabe von Wasserzählern zur kommerziellen Abrechnung erfolgt nach Abschluss aller Installationsarbeiten am Messpunkt. Das Verfahren zur Übergabe des Wasserzählers beginnt mit dem Anruf des Metrologen, für den ein Schreiben erstellt und ein Exemplar des genehmigten Projekts an die Wasserversorgungsorganisation gesendet wird.
Am Tag der Ankunft des Metrologen müssen ein Vertreter des Grundstückseigentümers und ein Vertreter der Montageorganisation vor Ort sein. Der Metrologe überprüft die Übereinstimmung des montierten Messpunktes mit dem genehmigten Projekt sowie die Übereinstimmung der Seriennummer des Zählers mit der Nummer, die im Pass des Wasserzählers angegeben ist.
Danach wird der Wasserzähler versiegelt, was in einem Abnahmeprotokoll für das kommerzielle Abrechnungssystem festgehalten wird. Im Protokoll werden die Nummer des Siegels und die Anfangswerte eingetragen; ab diesem Zeitpunkt erfolgen die Berechnungen für das verbrauchte Wasser anhand der Zählerstände.
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